Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Christian Parnitzke – Trainer | Mentor | Coach

Stand: April 2026

1. Zustandekommen eines Vertrages & Geltung der AGB

Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und Christian Parnitzke kommt durch die Annahme eines Angebots durch die jeweils andere Vertragspartei zustande. Der Vertragsschluss kann in Textform (z. B. E-Mail, Fax) oder durch Unterschrift erfolgen.

Christian Parnitzke übersendet dem Auftraggeber ein Angebot zur Durchführung von Leistungen als Trainer, Mentor, Coach oder Consultant in Textform.

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Christian Parnitzke in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Vergütung

2.1

Alle Angebote verstehen sich als Nettoangebote zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Inhouse-Veranstaltungen fallen zusätzlich Reisekosten an (0,95 €/km bei Anreise mit dem eigenen PKW bzw. tatsächlich anfallende Flug-, Bahn- sowie ggf. Übernachtungskosten) zuzüglich Mehrwertsteuer.

2.2

Bei Inhouse-Veranstaltungen werden die Leistungen zeitnah nach der Durchführung in Rechnung gestellt.

Für offene Seminare und Veranstaltungen gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber

3.1

Im Falle eines Rücktritts vom Auftrag oder bei Nichtzustandekommen einer Inhouse-Veranstaltung (Training, Coaching, Consulting) informiert der Auftraggeber Christian Parnitzke unverzüglich.

3.2

Für Stornierungen gelten folgende Regelungen:

  • bis 8 Wochen vor dem Termin: kostenfrei
  • bis 4 Wochen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 4 Wochen vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Honorars

3.3

Wird ein für beide Seiten geeigneter Ersatztermin innerhalb von 3 Monaten vereinbart, entfällt das Ausfallhonorar. Die Entscheidung hierüber trifft Christian Parnitzke unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers.

3.4

Für die Stornierung von offenen Seminaren und Veranstaltungen gelten folgende Bedingungen:

  • bis 4 Wochen vor dem Termin: 50 % Stornogebühr
  • danach: 100 % Stornogebühr

Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit benannt werden.

Bei Buchung von Jahresprogrammen besteht kein Rücktrittsrecht. Verpasste Termine können nach Verfügbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

3.5

Christian Parnitzke behält sich vor, Seminartermine aus wichtigen Gründen abzusagen. Sollte kein für den Kunden annehmbarer Ersatztermin zustande kommen, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet.

3.6

Änderungen von Programminhalten oder Jahresprogrammen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

4. Rücktritt / Veranstaltungsausfall durch Christian Parnitzke

4.1

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände nicht erbracht werden, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

4.2

Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

4.3

Im Falle eines Veranstaltungsausfalls werden keine Honorare berechnet.

4.4

Offene Seminare und Veranstaltungen unterliegen einer Mindest- und Maximalteilnehmerzahl. Bei Überschreitung entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung. Eine telefonische Anmeldung gilt nicht als verbindlich.

4.5

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung abgesagt werden (in der Regel spätestens zwei Wochen vor Beginn).

Christian Parnitzke ist bemüht, Änderungen oder Absagen frühzeitig mitzuteilen. Änderungen im Ablauf, ein Wechsel des Referenten oder eine Verlegung des Veranstaltungsortes, soweit zumutbar, berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Minderung der Teilnahmegebühr.

Im Falle einer Absage wird die Teilnahmegebühr erstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere für Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen.

5. Technisches Equipment

5.1

Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt der Auftraggeber bei Inhouse-Veranstaltungen die erforderliche Technik zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere: Beamer, Leinwand, Flipchart, Metaplanwand, Moderatorenkoffer sowie ggf. Headset und Beschallungsanlage.

5.2

Ist dies nicht möglich, informiert der Auftraggeber frühzeitig, damit eine alternative Lösung organisiert werden kann. Entstehende Zusatzkosten trägt der Auftraggeber.

6. Nutzungs- und Urheberrechte

6.1

Alle Inhalte, Unterlagen und Präsentationen unterliegen dem Urheberrecht von Christian Parnitzke. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung – auch auszugsweise – ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.

6.2

Insbesondere ist die Veröffentlichung auf öffentlich zugänglichen Plattformen (z. B. Unternehmenswebseiten, YouTube etc.) ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.

6.3

Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen während der Veranstaltung sind nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

6.4

Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte zur kommerziellen Nutzung der Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder digitale Vervielfältigung ist untersagt.

6.5

Sofern Veranstaltungen aufgezeichnet werden, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person für Dokumentations- und Marketingzwecke verwendet werden dürfen.

7. Rechtswahl, Erfüllungsort und Schlussbestimmungen

7.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2

Gerichtsstand ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – Pfaffenhofen an der Ilm.

7.3

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

7.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.